Umweltprüfungen, UVP, SUP, FFH
Die Prüfung der Verträglichkeit von Planungen und Projekten mit Umwelt und Natur findet heute auf verschiedenen Stufen und aufgrund verschiedener Anlässe statt. Bereits auf der Ebene vorgelagerter Entscheidungs- und Planungsstufen sind bestimmte Pläne und Programme einer strategischen Umweltprüfung (SUP, UP) zu unterziehen. Auf der Zulassungsebene einzelner Projekte ist die "klassische" Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für bestimmte Vorhabentypen durchzuführen.
Sind europäische Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) oder nach der Vogelschutzrichtlinie von einer Planung oder einem Projekt betroffen, so ist hierfür grundsätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erstellen.
Die trias Planungsgruppe erarbeitet auf allen diesen Ebenen und für alle Planungsanlässe Verträglichkeitsuntersuchungen. Eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung konnte im Jahr 2003 seine fachliche und rechtliche Qualität vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich unter Beweis stellen. Als Mitglied in der UVP-Gesellschaft ist die trias Planungsgruppe außerdem bestens über den aktuellen Entwicklungsstand auf dem Gebiet der Verträglichkeitsuntersuchungen informiert.
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