Eingriffsregelung
Für den Erfolg von Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- oder
Ersatzmaßnahmen kommt neben den administrativen und rechtlichen
Rahmenbedingungen vor allem der Qualität der Planung eine wesentliche
Rolle zu, d.h. Flächen müssen verfügbar und Maßnahmen müssen fachlich
sinnvoll und umsetzbar sein.
Die trias Planungsgruppe hat für das Bundesland Brandenburg im
Auftrag des Umweltministeriums fachliche Standards für die Eingriffsregelung
erarbeitet. Die Handlungsanleitung
zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) steht auf der Homepage
des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
als pdf-Datei zur Verfügung
Für den Landkreis Barnim sind Musterleistungen mit Kostentabellen
zur Anwendung des sog. "Herstellungskostenansatzes" für Poolkonzepte
erarbeitet worden. Zu beziehen ist die beim Landkreis erschienene
Broschüre "Flächenpool - das Barnimer Modell" unter:
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Artenschutz
Nachdem der § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Anfang
des Jahres 2006 als nicht europarechtskonform vom Europäischen
Gerichtshofs (EUGH) beurteilt wurde, müssen Fragen des Artenschutzes
für die sog. "besonders" und "streng geschützen Arten" bei vielen
Fachplanungen gesondert, und nicht mehr im Zusammenhang mit der
Eingriffsregelung, untersucht werden. Die trias Planungsgruppe
erarbeitet hier in enger Zusammenarbeit mit Fachgutachtern zu
spezifischen Arten entsprechende artenschutzrechtliche Fachgutachten.
Durch ständigen Austausch mit den Planfeststellungsbehörden werden
die jeweils aktuellen rechtlichen Auslegungen unverzüglich in
die Planung integriert.
Referenzen>