trias

 
 

Planungsgruppe

 

Eingriffsregelung

Für den Erfolg von Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kommt neben den administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem der Qualität der Planung eine wesentliche Rolle zu, d.h. Flächen müssen verfügbar und Maßnahmen müssen fachlich sinnvoll und umsetzbar sein.

Die trias Planungsgruppe hat für das Bundesland Brandenburg im Auftrag des Umweltministeriums fachliche Standards für die Eingriffsregelung erarbeitet. Die Handlungsanleitung zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) steht auf der Homepage des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz als pdf-Datei zur Verfügung

Für den Landkreis Barnim sind Musterleistungen mit Kostentabellen zur Anwendung des sog. "Herstellungskostenansatzes" für Poolkonzepte erarbeitet worden. Zu beziehen ist die beim Landkreis erschienene Broschüre "Flächenpool - das Barnimer Modell" unter: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Artenschutz

Nachdem der § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Anfang des Jahres 2006 als nicht europarechtskonform vom Europäischen Gerichtshofs (EUGH) beurteilt wurde, müssen Fragen des Artenschutzes für die sog. "besonders" und "streng geschützen Arten" bei vielen Fachplanungen gesondert, und nicht mehr im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung, untersucht werden. Die trias Planungsgruppe erarbeitet hier in enger Zusammenarbeit mit Fachgutachtern zu spezifischen Arten entsprechende artenschutzrechtliche Fachgutachten.

Durch ständigen Austausch mit den Planfeststellungsbehörden werden die jeweils aktuellen rechtlichen Auslegungen unverzüglich in die Planung integriert.

Referenzen>