Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung hat vielfältige Aufgaben und Funktionen. Sie ist Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Erholungsvorsorge, sie dient anderen Fachplanungen als Informations-
und Entscheidungsgrundlage, und sie liefert wichtiges Abwägungsmaterial für die Gesamtplanung. Entsprechend vielgestaltig sind die Adressaten,
an die sich die Landschaftsplanung richtet.
Umsetzungsorientierte Planung muss sich daher nicht nur mit den rechtlich vorgeschriebenen Schutzgütern auseinandersetzen, sondern sollte sich in besonderem Maße den verschiedenen Adressaten zuwenden. Denn nicht wenige landschaftsplanerische Erfordernisse müssen von den Flächennutzern und Fachressorts - Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung - umgesetzt werden. Es macht also viel Sinn, die Interessenlagen dieser Adressaten zu kennen und sich im planerischen Einzelfall abzustimmen.
Bauleitplanung
Neben den Leistungen der Landschaftsplanung übernimmt die trias Planungsgruppe auch die planerische Erarbeitung und Unterstützung von Gemeinden und Investoren bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Entsprechende Aufgaben werden in enger Kooperation mit erfahrenen Stadt- und Regionalplanern bzw. Architekten bearbeitet.
Referenzen